Stuttgart, 25. Juli 2011
Neue Qualitätssicherungsstelle wird eingerichtet
Innenminister Reinhold Gall: Rettungsorganisationen und
Krankenkassen wollen Hilfsfristen verkürzen
Mit der Einrichtung einer trägerübergreifenden Qualitätssicherungsstelle
beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung soll das Qualitätsmanagement
im Rettungswesen weiter verbessert werden. Einen entsprechenden
Beschluss hat der Landesausschuss für das Rettungswesen
bei seiner jüngsten Sitzung in Freiburg gefällt. „Darin wird das zukunftsorientierte
Engagement und die hohe Verantwortungsbereitschaft der
Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen für die Sicherstellung
einer qualifizierten Notfallversorgung deutlich“, betonte Innenminister
Reinhold Gall am Montag, 25. Juli 2011, in Stuttgart.
Die Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass ihnen im Notfall bestmöglich
geholfen werde. Ob Notfallannahme und -disposition durch die Leitstelle,
Notfallversorgung durch ärztliches und nichtärztliches Rettungspersonal
oder Notfalltransport in ein Krankenhaus - in allen Phasen der
Rettungskette sei Qualitätsmanagement wichtig. Mit der Einrichtung der Qualitätssicherungsstelle sollen ergänzend zu den verbandsinternen und in den Rettungsdienstbereichen vorgenommenen Anstrengungen weitere
Verbesserungspotentiale sichtbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere
im Hinblick auf die in Baden-Württemberg gesetzlich geregelten Hilfsfristen,
aber auch mit Bezug auf die medizinische Qualität der über eine
Million Einsätze, die Jahr für Jahr in Baden-Württemberg erbracht werden.
Innenminister Gall hatte im Mai weitere Fortschritte angemahnt. Denn die
Bilanz aus den 37 Rettungsdienstbereichen entwickelte sich 2010 eher
ungünstig. Die Hilfsorganisationen führten dies vor allem auf einen erheblichen
Anstieg der Einsatzzahlen und die strenge Witterung vor der Jahreswende
zurück. Mit der Einrichtung der Qualitätssicherungsstelle noch
im Laufe dieses Jahres erwartet Gall, dass sich die Bilanz bei der Einhaltung
der Hilfsfristen verbessern wird. Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von
15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen
am Unfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze
eingehalten werden.
Der Landesausschuss für den Rettungsdienst ist das oberste, durch die
Rettungsdienstorganisationen und Krankenkassen paritätisch besetzte
Selbstverwaltungsgremium im Rettungsdienst. Ein wichtiges Ziel des
Gremiums ist die Herstellung eines gleichwertigen Versorgungsniveaus in
der Notfallrettung in Baden-Württemberg.
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