Der MDK Baden-Württemberg führt Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 SGB XI durch. Ziel der Begutachtung ist hierbei die Erstellung eines Gutachtens, aus dem hervorgeht, ob Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorliegt und falls ja, in welcher Stufe und ob die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Darüber hinaus hat der MDK Baden-Württemberg den Pflegekassen Vorschläge zu unterbreiten über Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, Art und Umfang von Pflegeleistungen und zur Prognose.
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30. Juli 2010
Besuch MdB Peter Weiß und Prof. Dr. Kunze
07. Juni 2010
Austausch über Gesundheitswesen
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