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Medizinische Versorgungs- und Vergütungsstrukturen: Krankenhaus und Ambulante Vergütung


Beratungs- und Begutachtungsleistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung zum Thema Krankenhaus stellen mit mehr als einem Drittel der über 1,1 Mio. einzelfallbezogenen Stellungnahmen des MDK Baden-Württemberg den größten Leistungsbereich dar. Seit Einführung des pauschalierten Entgeltsystems im Krankenhaus (G-DRG-System) als leistungsorientiertes und transparentes Vergütungssystem hat dieses Begutachtungssegment stark an Bedeutung zugenommen. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung von Krankenhausleistungen und die Prüfung der Angemessenheit der Patientenversorgung erfordern sowohl fundierte medizinische Kenntnisse als auch die Beherrschung der Regelwerke. Zur Gewährleistung einer hohen gutachterlichen Kompetenz engagiert sich der MDK Baden-Württemberg sowohl innerhalb der MDK-Gemeinschaft als auch sektorenübergreifend in besonderem Maße.

Innerhalb der MDK-Gemeinschaft leitet der MDK Baden-Württemberg die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4), in der Mitglieder aller Medizinischen Dienste ihr Wissen auf diesem Gebiet zusammenführen und Standards für eine einheitliche und kontinuierlich verbesserte Begutachtungspraxis erarbeiten. Sektorenübergreifend engagiert sich der MDK Baden-Württemberg unter anderem durch die Zusammenführung spezifischer sozialmedizinischer Kenntnisse aus unterschiedlichen Vergütungssystemen (ambulante Vergütung und Krankenhausvergütung) und durch die transparente Wissensvermittlung, z.B. im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Katholischen Fachhochschule Freiburg zur zertifizierten Ausbildung von Fachkräften für Kodierung.

Die Vernetzung von spezialisiertem Fachwissen – sowohl innerhalb der MDK-Gemeinschaft als auch versorgungssektorenübergreifend – ist dem MDK Baden-Württemberg ein besonderes Anliegen, um der GKV und ihren Versicherten eine konstant hohe Qualität an Beratungsleistungen für den Bereich Krankenhaus und die ambulante Versorgung und Vergütung zur Verfügung zu stellen.


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