Gutachter des MDK Baden-Württemberg führen Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 SGB XI durch. Ziel der Begutachtung ist die zeitnahe Erstellung eines für die Auftraggeber verständlichen und nachvollziehbaren Gutachtens, aus dem hervorgeht, ob Pflegebedürftigkeit des Antragstellers vorliegt, falls ja, in welcher Stufe und ob die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit hat der MDK Baden-Württemberg insbesondere zu prüfen und festzustellen:
Darüber hinaus hat der MDK Baden-Württemberg den Pflegekassen Vorschläge
über
Der MDK Baden-Württemberg unterstützt die Pflegekassen bei ihrem gesetzlichen Auftrag, eine bedarfsgerechte, gleichmäßige und dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten.
Die Pflegeeinrichtungen haben dem MDK oder den von den Landesverbänden bestellten Sachverständigen die Prüfung der Qualität ihrer Leistungen durch Einzelprüfungen, Stichproben und vergleichende Prüfungen zu ermöglichen. Hierbei sind die Prüfungen auf die Qualität der Pflege, die Versorgungsabläufe und die Pflegeergebnisse zu erstrecken.
Die Landesverbände der Pflegekassen haben den MDK Baden-Württemberg beauftragt, eine flächendeckende Qualitätsprüfung bei allen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie anlassbezogene Prüfungen bei ambulanten und stationären Einrichtungen durchzuführen.
Ziel des Prozesses ist die Feststellung bzw. der Ausschluss von Verletzung der ärztlichen oder pflegerischen Sorgfaltspflicht sowie Dokumentationsmängel im Rahmen eines Behandlungsfehlervorwurfs in der Pflege.
Aktuelles
30. Juli 2010
Besuch MdB Peter Weiß und Prof. Dr. Kunze
07. Juni 2010
Austausch über Gesundheitswesen
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