Unsere Aufgaben beziehen sich sowohl auf patientenorientierte Einzelfallbegutachtungen als auch auf Beratungen zu den grundsätzlichen präventiven, kurativen und rehabilitativen Fragen der medizinischen Versorgung und der Gestaltung der Versorgungs- und Leistungsstrukturen. Wir stellen qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Problembereichen der Kranken- und Pflegeversicherung bereit.
Versorgungssystemfragen
Die Beratungen und Begutachtungen orientieren sich an den Rahmenbedingungen für die einzelnen Leistungen. Der medizinische Bedarf aus der Sicht der Patienten steht im Mittelpunkt. Durch den Fokus auf medizinische Leistungsinhalte können wir wesentlich zur Qualität und Wirtschaftlichkeit der ambulanten und stationären Versorgung beitragen.
Beispielhaft sind folgende auf das Versorgungssystem gerichtete Aufgaben zu nennen:
Patientenorientierte Einzelfallbegutachtungen
Krankenversicherung
Die Krankenkassen treffen die Entscheidung, ob und ggf. welche Leistung der Krankenbehandlung erbracht werden kann. Wir prüfen die sozialmedizinischen Voraussetzungen der beantragten Leistung. Beispielsweise beurteilen wir bezogen auf den einzelnen Versicherten Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Prüfung der Frage, ob eine von dem behandelnden Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit sozialmedizinisch begründet ist. Unerheblich ist dabei, ob der Versicherte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber hat oder bereits von seiner Krankenkasse Krankengeld bezieht.
Unsere Beratungs- und Begutachtungsanlässe im Überblick:
Patientenorientierte Einzelfallbegutachtungen aus Anlass von Leistungen der Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Der Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung ist davon abhängig, dass in erheblichem oder in höherem Maß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Unsere Gutachter und Gutachterinnen beurteilen nach den Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Sie treffen eine Aussage zur Pflegestufe - erhebliche Pflegebedürftigkeit = Stufe I, Schwerpflegebedürftigkeit = Stufe II, Schwerstpflegebedürftigkeit = Stufe III - und schlagen der Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation vor. Alle erforderlichen Entscheidungen trifft die Pflegekasse.
Die Aufgabenschwerpunkte im Überblick:
Patientenorientierte Einzelfallbegutachtungen aus Anlass von Leistungen der Pflegeversicherung
Sozialmedizinische Gutachten
Die Aufträge der Kranken- und Pflegekassen schließen wir mit einem sozialmedizinischen Gutachten ab. Entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik erstellen wir
Ein weiteres zahlenmäßig sogar dominierendes MDK-Produkt ist der "Sofortentscheid" im Rahmen der sogenannten sozialmedizinischen Fallberatung. Der Sofortentscheid ist eine effiziente Form einer gutachtlichen Bewertung bzw. Aussage. Er setzt voraus, dass im Einzelfall die Frage der Krankenkasse ohne die Anforderungen an ein sozialmedizinisches Gutachten beantwortet werden kann.
Gutachterliche Tätigkeit im MDK
Aus unseren Aufgaben und unseren Produkten ergibt sich ein breites Tätigkeitsspektrum der Gutachter und Gutachterinnen.
| Aufgabenbereich Versorgungssystemfragen | Aufgabenbereich patientenorientierte Einzelfallbegutachtungen |
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