Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit
Die meisten Kranken- und GesundheitspflegerInnen (Krankenschwestern und –pfleger) begutachten im MDK Baden-Württemberg das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung.
Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen
Dafür besonders geschulte Pflegefachkräfte führen Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch.
Kodierprüfungen
Kranken- und GesundheitspflegerInnen bietet sich daneben noch eine ganz andere Karriere im MDK Baden-Württemberg: Als Fachkräfte für Kodierprüfungen. Fachkräfte für Kodierprüfungen unterstützen ärztliche GutachterInnen bei der DRG-Begutachtung. Sie sind keine Assistenten, sondern Fachkräfte, die auf der Grundlage einer Ausbildung als Kranken- und GesundheitspflegerInnen nach mindestens einjähriger Erfahrung im Akutkrankenhaus und zusätzlicher Qualifizierung im MDK tätig werden (Weiterbildungsgang zur zertifizierten Fachkraft für Kodierprüfungen).
Meldungen
22. Dezember 2011
Beteiligung der PKV an den Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen
14. Dezember 2011
MDK-Kongress am 27. und 28. März 2012 in Berlin
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