Ausgangslage
Mit rund 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2007 (18% der Gesamtkosten) verursachen Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den zweithöchste Ausgabenposten noch vor den Kosten für ärztliche Behandlungen. Ziel ist es deshalb, eine wissenschaftlich begründete und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu sichern, um notwendige Pharmakotherapien für jeden Versicherten auch langfristig garantieren zu können. Zu diesem Zweck erstellen speziell geschulte fachärztliche Gutachter des MDK Baden-Württemberg im Auftrag der GKV ca. 8.000 schriftliche Stellungnahmen zu ca. 1.060 verschiedenen Arzneimitteln pro Jahr.
Die Kostenübernahme von Arzneimitteln im Rahmen der GKV ist im Wesentlichen an Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz sowie an Urteile und Beschlüsse aus höchstrichterlicher Rechtsprechung gebunden. Unsere Hauptaufgabe als Gutachter ist es, diese Vorgaben mit den konkreten medizinischen Anforderungen des/der jeweiligen Versicherten zusammenzuführen, um der GKV eine zeitnahe leistungsrechtliche Entscheidung zu ermöglichen.
Themenbereiche unserer täglichen Arbeit
Ausblick
Vor dem Hintergrund jährlich steigender Arzneimittelausgaben und ansteigender Gutachtenaufträge versuchen wir durch organisatorische Optimierungen und Maßnahmen, der fachlichen Fortbildung und Spezialisierung den ständig wechselnden Anforderungen zu begegnen.
Aktuelles
30. Juli 2010
Besuch MdB Peter Weiß und Prof. Dr. Kunze
07. Juni 2010
Austausch über Gesundheitswesen
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