Die Arbeitsgemeinschaft MDK Baden-Württemberg ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Der MDK Baden-Württemberg hat 1.256 Beschäftigte (Stand: 01.12.2018).
Bei zunehmendem Auftragsvolumen und neuen Aufgaben sind wir sehr daran interessiert, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.
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Gremien
Unabhängigkeit, fachliche Objektivität sowie organisatorische Selbstständigkeit prägen die Arbeit im MDK Baden-Württemberg. Mit seiner Arbeit leistet der MDK Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Solidargemeinschaft sowie zu einer guten und fairen Versorgung aller gesetzlich Versicherten mit den erforderlichen Leistungen.Der Gesetzgeber hat den MDK ausdrücklich als unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingerichtet und mit den erforderlichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Dies spiegelt sich auch in unserer Rechtsform sowie in unseren Organen und Gremien wider (siehe hierzu §§ 279 und 280 SGB V).
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft MDK Baden-Württemberg
- AOK Baden-Württemberg
- BKK Landesverband Süd
- IKK classic
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Ersatzkassen (im Einzelnen: Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, HEK Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse)
- BAHN-BKK