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Als sozialmedizinisch kompetenter Ansprechpartner berät und unterstützt der Medizinische Dienst Baden-Württemberg die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei der zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten im Rahmen von Gesetzen und Richtlinien. Unsere Beratungs- und Begutachtungsleistungen beziehen sich sowohl auf Einzelfälle als auch auf allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung der Versicherten. Mit „Gut beraten“ bietet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kranken- und Pflegekassen ein speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Fortbildungskonzept.

Zweispalter: KV/PV

Für die gesetzliche Krankenversicherung

Für die soziale Pflegeversicherung

Gut beraten, Extranet, eDA

Gut beraten

Gut beraten

Unser Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen
 

Auftragstracking

Auftragstracking

Unser kennwort-geschützter Service für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen: Informieren Sie sich über den aktuellen Sachstand Ihrer offenen Aufträge.




 

Elektronischer Datenaustausch (eDA)

Elektronischer Datenaustausch (eDA)

Mit dem elektronischen Datenaustausch (eDA) steht Ihnen eine rasche, zeitnahe, unkomplizierte und datenschutzkonforme Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zur Verfügung. Informieren Sie sich zum Verfahren und finden Sie Ihre richtige Ansprechperson bei Fragen. 

Fragen und Antworten zur Prüfquote nach § 275 c SGB V

Fragen und Antworten zur Prüfquote nach § 275 c SGB V

Bestehen bei einer Krankenkasse Zweifel an der Schlussrechnung einer vollstationären Krankenhausbehandlung, kann sie diese prüfen lassen. Gemäß § 275 c SGB V übernimmt diese Prüfung dann der Medizinische Dienst. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass pro Quartal nur eine bestimmte Anzahl an Abrechnungen geprüft werden kann (Prüfquote). Die Quote ist gestaffelt und wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal ermittelt. Basis für die Ermittlung ist die Anzahl der unbeanstandeten Abrechnung an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen im vorangegangenen Quartal.

Im Fragenkatalog (FAQ) zur Prüfquotenüberwachung haben die Medizinischen Dienste, die aus ihrer Perspektive wichtigsten Fragestellungen im Kontext der Prüfquotenüberwachung zusammengestellt und beantwortet.