Seit dem 1. November 2019 werden alle vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach einem neuen Verfahren geprüft. Das System der internen Qualitätssicherung, der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsdarstellung hat sich grundlegend verändert.
Impulse für eine gute Pflege: MDK-Qualitätsprüfung im Pflegeheim
Fragen und Antworten zur Qualitätsprüfung für Pflegeheime
Das Verfahren der Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Warum wurde die MDK-Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen verändert?
Seit 2011 werden Pflegeheime und ambulante Pflegedienste im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen einmal jährlich geprüft (Regelprüfung). 90 Prozent der Qualitätsprüfungen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch und 10 Prozent der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung. Im alten Verfahren stand insbesondere die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse – die sogenannten Pflegenoten – in der Kritik.
Mit den seit 01. November 2019 gültigen Qualitätsprüfungsrichtlinie vollstationär (QPR) wurde die Qualitätsprüfung von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowohl inhaltlich als auch in der Darstellung der Ergebnisse grundlegend reformiert. Die QPR vollstationär basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen – und wurde durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das aQua Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH entwickelt.
Die Systematik umfasst nun drei Bausteine:
- Interne Sicht: Indikatoren zur Beurteilung der Ergebnisqualität
- Externe Sicht: Neues Konzept für die Qualitätsprüfung durch MDK und Prüfdienst der PKV
- Qualitätsdarstellung: Neues Konzept für öffentliche Qualitätsberichte über die Einrichtung
Alle vollstationären Pflegeeinrichtungen erheben seit 2019 halbjährlich Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Beispielsweise wird erfasst, wie mobil und selbstständig diese sind, wie oft ein Dekubitus oder ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist.
Diese Qualitätsindikatoren werden an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt, dort auf deren Vollständigkeit und statistische Plausibilität geprüft und ausgewertet. Die DAS vergleicht die Indikatorenergebnisse jeder vollstationären Einrichtung mit den Daten aller Einrichtungen bundesweit. Die Einrichtung erhält einen Bericht mit Hinweisen zur Plausibilität der Daten sowie darüber, ob sie besser oder schlechter als der bundesweite Durchschnitt ist. Dieser Bericht geht auch an den MDK für die Qualitätsprüfung.
Die Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Wie prüft der MDK die Qualität in vollstationären Einrichtungen?
Die Bewertung der Pflegequalität durch den MDK basiert auf einem persönlichen Gespräch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und auf deren Inaugenscheinnahme. In jeder Einrichtung wird anhand einer Stichprobe von neun versorgten Personen die Qualität der Versorgung bei jedem Einzelnen überprüft. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Die MDK-Qualitätsprüferinnen und -prüfer holen hierfür die Einwilligung der versorgten Personen bzw. von deren gesetzlichen Vertretern ein.
Bei sechs der neun Personen wird zudem geprüft, ob die von der Einrichtung ermittelten Qualitätsindikatoren plausibel sind: Passt das Bild, das sich der MDK gemacht hat zu dem, was die Pflegeeinrichtung an die Datenauswertungsstelle gemeldet hat?
Bei der Qualitätsprüfung vollstationärer Pflegeeinrichtungen überprüft der MDK komplexe Qualitätsaspekte anstatt einzelner Kriterien und fokussiert die individuelle Versorgung - wie beispielsweise "Wie wird auf individuelle Risiken reagiert und inwieweit gibt es negative Konsequenzen für die versorgte Person?"
MDK-Qualitätsprüferinnen und -prüfer bewerten die Pflegequalität bei den versorgten Personen nach vier Kriterien:
- Keine Auffälligkeiten oder Defizite
- Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen
- Defizit mit Risiko negativer Folgen
- Defizit mit eingetretenen negativen Folgen
Ein weiterer wichtiger Baustein für die Beurteilung der Versorgungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner ist das Fachgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung, bei dem Fragen der Bewohnerversorgung erörtert und geklärt werden. Die MDK-Qualitätsprüferinnen und -prüfer informieren die Einrichtung über ihre Stärken, beraten die Einrichtung bei festgestellten Mängeln und geben Empfehlungen, wie die Qualität verbessert werden kann.
Nach der Prüfung erstellt der MDK einen Bericht für die Landesverbände der Pflegekassen, die zuständige Heimaufsichtsbehörde und die Pflegeeinrichtung. Bei Qualitätsdefiziten geben die MDK-Qualitätsprüferinnen und -prüfer konkrete Empfehlungen zur Beseitigung.
Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen dem Träger der Pflegeeinrichtung nach der Anhörung einen Maßnahmenbescheid mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel und beauftragen ggf. den MDK mit einer Wiederholungsprüfung.
Die Pflegedokumentation
Welche Rolle spielt die Pflegedokumentation?
Entscheidend ist, ob die versorgten Personen von der vollstationären Einrichtung so unterstützt werden, wie es ihrem individuellen Bedarf und ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und inwieweit gesundheitliche Schädigungen durch Handeln oder Unterlassen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung entstanden sind.
Die Anmeldung der Prüfung
Wie kündigt der MDK seine Prüfung an?
Das Fachgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsprüfung. Deshalb sieht der Gesetzgeber vor, dass der MDK die Regelprüfung bei der Einrichtung am Vortag ankündigt.
So kann die Pflegeeinrichtung ausreichend zeitliche Ressourcen für das Fachgespräch einplanen und die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner während der Qualitätsprüfung sicherstellen.
Bei Anlassprüfungen, die die Landesverbände der Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen die Prüfungen wie bisher unangemeldet.
Die Indikatorenerfassung
Was hat sich für die vollstationären Pflegeeinrichtungen geändert?
Die größte Herausforderung für die Einrichtung liegt in der Indikatorenerfassung. Die Pflegeeinrichtungen erheben seit Oktober 2019 halbjährlich Daten über die Versorgungsergebnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und übermitteln sie an die Datenauswertungsstelle (DAS).
Die Einrichtungen haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierfür geschult.
Zudem nimmt das Fachgespräch bei der externen Qualitätsprüfung einen höheren Stellenwert ein – darauf haben sich die Pflegekräfte vorbereitet.
Die ambulante Pflege
Was ist bei der ambulanten Pflege geplant?
Für ambulante Pflegedienste haben die Hochschule Osnabrück sowie das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld ebenfalls Vorschläge für eine analoge Anpassung der Qualitätsprüfungen erarbeitet. Bevor die Ergebnisse umgesetzt werden können, ist eine Pilotierung erforderlich. Am 1. Mai 2019 startete das Pilotierungsprojekt zu den Instrumenten und dem Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege.
Der Qualitätsausschuss Pflege hat das IGES-Institut mit der Pilotierung beauftragt. Das Instrument wird auf seine allgemeine Praktikabilität und messtheoretische Plausibilität geprüft. Die Studie läuft bis Mitte 2020. In Abhängigkeit von den Pilotierungsergebnissen entscheidet der Qualitätsausschuss Pflege, ob das Prüfinstrument angepasst werden muss und ob sich eine weitere Pilotierungsphase anschließen wird. Nach deren Abschluss werden die Qualitätsvereinbarungen, die Qualitätsprüfungs-Richtlinien und die Qualitätsdarstellungs-Vereinbarung für die ambulanten Dienste erarbeitet.
Was prüft der MDK bei den Bewohnern?

Stand: September 2020